Fachbereich Rechtswissenschaften

Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht (ISVWR)


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Präpositionen: „wider“ und der Akkusativ (Beitrag 5, August 2016)

„Mit jeder Erfüllung eines gegebenen Haftungsanspruchs zeigt sich allen Rechtsunterworfenen, nicht nur den Rechtsverletzten: Es bleibt nicht dabei, dass das Rechtmäßigkeitsgebot zunächst — wider dem materiellen Recht — verletzt und dass diese Rechtsverletzung dann — wider dem Prozessrecht — (regelmäßig) nicht beseitigt wurde, sondern der Staat gleicht den Schaden aus, so gut es im Nachhinein noch geht.“ (Hartmann, Öffentliches Haftungsrecht. Ökonomisierung — Europäisierung — Dogmatisierung, 2013, S. 67)

Die Präposition ist ein Verhältniswort: Sie gibt an, in welchem Verhältnis Personen, Dinge oder Vorgänge zueinander stehen. Das lateinische praepositio bedeutet „Voranstellung“. Die Präposition hat also eine ordnende Funktion und ist dementsprechend für eine geordnete und verständliche Gedankenführung besonders bedeutend (Schnapp, Stilfibel für Juristen, 2004, S. 104).

Leider werden Präpositionen oft falsch verwendet, so auch im Zitat. Haben Sie den Fehler bemerkt? Sämtliche Präpositionen ziehen grundsätzlich einen bestimmten Kasus (Fall) nach sich, man sagt: sie „regieren“ den Kasus. Die Präposition „wider“, meist gehoben für „(ent)gegen“, steht allein mit dem Akkusativ (Duden, Die deutsche Rechtschreibung, 25. Aufl. 2010, S. 1175, Stichwort „wider“). Wer sich nicht sicher ist, wie der Akkusativ eines Substantivs zu bilden ist, kann das in den Deklinationstabellen des Wörterbuchs Wahrig, Die deutsche Rechtschreibung, 2006, nachschlagen. Die zitierte Passage hätte ich nach alledem anders fassen müssen, wie Karpen, DÖV 2015, S. 143 (145), zu Recht bemängelt:

„Es bleibt nicht dabei, dass das Rechtmäßigkeitsgebot zunächst — wider das materielle Recht — verletzt und dass diese Rechtsverletzung dann — wider das Prozessrecht — (regelmäßig) nicht beseitigt wurde [...]“

Mehr zum Thema finden Sie bei Hartmann/Welzel, Sprache und Stil (Leseprobe), in: Hartmann (Hrsg.), Hausarbeit im Staatsrecht. Musterlösungen und Gestaltungsrichtlinien für das Grundstudium, 4. Aufl. 2020, S. 20 (32 ff.).

Bernd J. Hartmann