Fachbereich Rechtswissenschaften

Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht (ISVWR)


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Das Wort „final“ (Beitrag 7, Oktober 2016)

1) „Das finale Programm und die organisatorischen Informationen werden wir Ihnen dann im Sommer zukommen lassen.“

2) „Nach Finalisierung des Protokolls werden wir es Ihnen übersenden.“

Diese Formulierungen aus einem offiziellen Einladungsschreiben und einem Kurzprotokoll bieten Beispiele für einen ungenauen oder doch wenig schönen Wortgebrauch, der in der Umgangssprache immer häufiger, dadurch aber nicht richtig oder stilvoll wird.

Laut Duden bedeutet final:

(1) (bildungssprachlich) das Ende, den Schluss von etwas bildend;

(2) (Philosophie, Sprachwissenschaft) die Absicht, den Zweck betreffend, bestimmend oder kennzeichnend. Bsp.: „damit“ ist eine finale Konjunktion.

Das Verb „finalisieren“ wird insbesondere in Österreich verwendet, in der Bedeutung: endgültig vereinbaren, verbindlich beschließen, vgl.: http:www.duden.de/rechtschreibung/finalisieren (Aufruf 04.04.2016). Für Finalisierung werden mittlerweile als Synonyme genannt: Vollendung, Abschluss.

In beiden Ausgangsbeispielen weiß man also jeweils, was gemeint ist. Die Formulierungen wirken aber etwas gespreizt und sind ungenau. Schöner und genauer wären folgende Formulierungen: im Beispiel 1) das „endgültige“ Programm; im Beispiel 2) „Nach Fertigstellung des Protokolls werden wir...“.

Mehr zum Thema „Das treffende Wort“ finden Sie bei Walter, Kleine Stilkunde für Juristen, 2. Aufl. 2009, S. 83 ff.

Pascale Cancik