Fachbereich Rechtswissenschaften

Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht (ISVWR)


Navigation und Suche der Universität Osnabrück

International visitors


Hauptinhalt

Topinformationen

Die Konjunktion „und“ (Beitrag 3, Juni 2016)

(1) „Weiter handelt es sich bei der Anerkennung um eine gebundene Entscheidung und gewährt einen Anspruch des Antragstellers.“

Die Verbindung der beiden Sätze mit „und“ ist falsch, weil die Sätze verschiedene Subjekte haben. Das Subjekt „es“ aus dem ersten Teil gewährt keinen Anspruch des Antragstellers.

(2) „Hier hat B im November 2015 die Baugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt und ist somit zutreffend.“ Der Satz besagt in dieser Form, dass „B somit zutreffend ist“. Diese Aussage ist nicht sinnvoll.

Die aufgeführten Formulierungen aus Klausuren und Seminararbeiten bieten Beispiele für die falsche Verbindung zweier Sätze durch die Konjunktion „und“. Eine solche Verbindung setzt voraus, dass beide Sätze vom gleichen Subjekt ‚regiert’ werden oder im zweiten Satz(-teil) ein anderes Subjekt genannt wird. Letztere Satzverbindungen sind stilistisch allerdings häufig nicht schön. In der Regel formuliert man dann besser zwei Sätze.

Im Beispiel (2) könnte das je nach Zusammenhang lauten: „Hier hat B im November 2015 die Baugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt und [gleiches Subjekt] somit ordnungsgemäß gehandelt/und somit die Voraussetzungen erfüllt.“

Oder: „Hier hat B im November 2015 die Baugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt und [anderes Subjekt] seine Annahme ist somit zutreffend.“

Zum Wort „hier“ in Klausuren und Hausarbeiten demnächst mehr. Mehr zum Thema „Konjunktionen“ finden Sie bei Schnapp, Jura 2002, S. 599 ff.

Pascale Cancik